Liebe Züchterfreundinnen und -Freunde,
die eigentlich schönste Zeit eines Zwerghuhnzüchters, die Brut- und Aufzuchtzeit, wird momentan überschattet.
Die Corona-Krise ist eine Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Alle sind gefordert, ihren Teil dazu beizutragen, diese Ausnahmesituation zu meistern. Solidarität, Fairness und Pragmatismus sind das Gebot der Stunde.
Für uns alle bedeutet es, physische Kontakte zu Mitmenschen soweit es geht zu minimieren. Eher selten und dafür etwas mehr einzukaufen ist besser, als andauernd ins Geschäft zu gehen. Hamster- und Panikkäufe sind jedoch fehl am Platz. Dies ist angesichts der weiterhin stabilen Versorgungslage unnötig, könnte gleichzeitig aber Mitmenschen verunsichern und zu tatsächlichen Versorgungsengpässen bei Lebensmitteln, Hygieneartikeln oder Medikamenten führen. Futtermittelhändler vermitteln zurzeit keine Engpässe.
Wir können schon jetzt unserer bisherigen Tagesroutine nicht mehr nachgehen. Wir müssen uns der Situation – wie auch immer der Einzelne über die Gefährlichkeit des Virus denken mag – stellen.
Stündlich ändern sich die Rahmenbedingungen und Maßnahmen.
Wie sich die Durchführung der geplanten Veranstaltungen in diesem Jahr gestaltet, kann an aktueller Stelle niemand sicher vorhersagen. Im
März und April anberaumte Tagungen und Versammlungen werden aktuell nach und nach abgesagt.
Liebe Züchterfreundinnen- und -freunde, in der jetzigen Zeit ist es um so wichtiger, unseren älteren Züchterfreunden mit voller Unterstützung zur Seite zu stehen. Sehr oft sind gerade die älteren Züchter verunsichert, ob und in welchem Rahmen sie überhaupt noch das Haus oder die Wohnung verlassen können. Unterstützt sie bitte soweit es möglich ist! Regelmäßige Telefongespräche nützen da schon viel. Solange es keine Ausgangssperren o.ä. gibt, können wir auch die Tiere und Anlagen mitversorgen. So schützen wir die ältere Züchtergeneration.
Eine von vielen Fragen bewegt viele unter uns:
Meine Tiere sind nicht bei mir zu Hause, sondern in einer Gemeinschaftszuchtanlage oder Außenstelle. Darf ich mich dorthin begeben?
Gemeint ist bei dieser Frage natürlich, wie sich die Situation im Falle einer Ausgangssperre/-beschränkung darstellt. Was ist, wenn mich die Polizei auf dem Weg zu meinen Tieren anhält?
Das Deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Zudem darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier dadurch Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Deshalb sind Züchterinnen und
Züchter, die ihre Tiere nicht direkt am Haus/Wohnung haben, berechtigt, den direkten Weg zu ihren Tieren zurückzulegen, um diese zu versorgen und ihnen Freilauf zu gewähren.
Nachfolgend finden Sie einen LINK für eine Eigenerklärung. Bitte füllen Sie diese aus und tragen sie im Falle einer Ausgangbeschränkung auf dem Weg zum/vom Standort der Tiere inklusive Ihres
Personalausweises bei sich. Das macht Ihre Erläuterungen gegenüber kontrollierenden Personen (Polizei, Ordnungsamt) nachhaltig glaubwürdiger.
Liebe Züchterfreundinnen und -freunde, bleiben Sie alle gesund und zeigen Solidarität.
Dies wünscht Ihnen das VZV-Vorstandsteam